Ab 10. August: Kein Versand in andere EU-Staaten
Am 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft. Damit werden die Verantwortlichkeiten für die Entsorgung von Verpackungsmaterial EU-weit einheitlich geregelt. Denn damit Sie Flaschen und Versandkartons kostenlos entsorgen können, bezahlen Hersteller und Versender die Entsorgung dieser Materialien.
Leider ist es nicht gelungen, eine zentrale Platform zur Meldung und Abrechnung der relevanten Verpackungen für alle EU-Staaten zu schaffen. Deshalb hat jedes Land seine eigenen Regeln geschaffen. So verlangt zum Beispiel Österreich einen notariell beglaubigten Bevollmächtigten für Fragen der Verpackungsentsorgung. Andere Staaten verzichten auf den Bevollmächtigten, verlangen aber eine Registrierung bei lokalen Institutionen. Alle Vorschriften gelten ab der ersten Flasche, Sonderregelungen für Kleinstmengen gibt es nicht.
Da es uns unmöglich ist, die für jedes einzelne EU-Land gültigen Vorschriften zu recherchieren und am Ende zu erfüllen, können wir ab dem 12. August 2026 leider keinen Versand in andere EU-Staaten mehr anbieten. Das ist zum einen eine Frage der Kosten, zum anderen auch ein Selbstschutz, denn ein rechtssicherer Umgang mit Vorschriften, die in aller Regel auch noch in einer uns fremden Sprache verfasst sind, ist uns schlicht nicht möglich.
Bestellungen mit einer Lieferadresse in einem anderen EU-Land, die bis einschließlich 9. August 2026 eingehen, werden wir noch versenden, danach ist nur noch die Lieferung innerhalb Deutschlands sowie in die Schweiz möglich.
Ob dies ein dauerhafter Zustand bleibt, können wir im Moment noch nicht sagen. Oft ist es so, dass sich neue Möglichkeiten ergeben, wenn eine neue Regelung erst einmal in Kraft ist. Deshalb wollen wir nicht ausschließen, dass wir den Versand in einzelne oder alle EU-Staaten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.




